Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze

0. Allgemeine Vorbemerkung

Diese Benutzungsregelungen ergänzen die „Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken“ (ABOB) vom 18.8.1993. Die Nutzung der EDV-Arbeitsplätze dient wissenschaftlichen Zwecken sowie der beruflichen Arbeit und Fortbildung.

1. Haftungsausschluß der Bibliothek gegenüber Internetdienstleistern

Die Bibliothek haftet nicht für Folgen

  • von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer der EDV-Arbeitsplätze,
  • von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.

2. Haftungsausschluß der Bibliothek gegenüber dem Benutzer:


Die Bibliothek haftet nicht für

  • Schäden, die einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen,
  • Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen,
  • Schäden, die einem Benutzer durch Datenmißbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

3. Gewährleistungsausschluß der Bibliothek gegenüber dem Benutzer

Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf

  • die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und
  • die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien.

4. Beachtung strafrechtlicher Vorschriften

Die Benutzer verpflichten sich,

  • die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten,
  • keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren,
  • keine geschützten Daten zu nutzen.

5. Benutzerhaftung

Die Benutzer verpflichten sich,

  • die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen,
  • bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.

6. Technische Nutzungseinschränkungen

Es ist nicht gestattet,

  • Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen,
  • technische Störungen selbständig zu beheben,
  • Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren.

7. Organisatorische Nutzungsregelungen

Die Benutzung der EDV-Arbeitsplätze erfordert eine Benutzungsberechtigung bzw. einen entsprechenden Benutzungsausweis.

8. Zustimmung zur Benutzungsregelung und Sanktionsmaßnahmen

Zustimmungserklärung

  • Die Benutzer erklären sich mit dieser Benutzungsregelung mit der Annahme des Benutzerausweises einverstanden.
  • Sie stimmen damit gleichzeitig zu, daß die Bibliothek zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken kann.
  • Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der ABOB vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.
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