Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze
0. Allgemeine Vorbemerkung
Diese Benutzungsregelungen ergänzen die „Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken“ (ABOB) vom 18.8.1993. Die Nutzung der EDV-Arbeitsplätze dient wissenschaftlichen Zwecken sowie der beruflichen Arbeit und Fortbildung.
1. Haftungsausschluß der Bibliothek gegenüber Internetdienstleistern
Die Bibliothek haftet nicht für Folgen
- von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer der EDV-Arbeitsplätze,
- von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.
2. Haftungsausschluß der Bibliothek gegenüber dem Benutzer:
Die Bibliothek haftet nicht für
- Schäden, die einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen,
- Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen,
- Schäden, die einem Benutzer durch Datenmißbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
3. Gewährleistungsausschluß der Bibliothek gegenüber dem Benutzer
Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf
- die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und
- die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien.
4. Beachtung strafrechtlicher Vorschriften
Die Benutzer verpflichten sich,
- die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten,
- keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren,
- keine geschützten Daten zu nutzen.
5. Benutzerhaftung
Die Benutzer verpflichten sich,
- die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen,
- bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.
6. Technische Nutzungseinschränkungen
Es ist nicht gestattet,
- Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen,
- technische Störungen selbständig zu beheben,
- Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren.
7. Organisatorische Nutzungsregelungen
Die Benutzung der EDV-Arbeitsplätze erfordert eine Benutzungsberechtigung bzw. einen entsprechenden Benutzungsausweis.
8. Zustimmung zur Benutzungsregelung und Sanktionsmaßnahmen
Zustimmungserklärung
- Die Benutzer erklären sich mit dieser Benutzungsregelung mit der Annahme des Benutzerausweises einverstanden.
- Sie stimmen damit gleichzeitig zu, daß die Bibliothek zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken kann.
- Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der ABOB vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.